Wissenswertes zum Wiederbeschaffungswert

Wiederbeschaffungswert im Kfz-Gutachten: Bedeutung, Berechnung und Tipps

Ein schwerer Autounfall wirft schnell die Frage auf: Liegt ein Totalschaden vor? Für Laien ist der Begriff oft missverständlich, denn Totalschaden bedeutet nicht immer, dass das Fahrzeug komplett unbrauchbar ist.

Inhaltsverzeichnis

Nach einem Autounfall tauchen oft Begriffe auf, die für Laien zunächst verwirrend sein können. Einer dieser wichtigen Begriffe ist der Wiederbeschaffungswert. Er steht im Zentrum der Schadenregulierung und wird in jedem Unfallgutachten ausgewiesen. Doch was genau bedeutet der Wiederbeschaffungswert, wie wird er ermittelt und warum ist er so entscheidend – sowohl für Versicherungen als auch für Geschädigte? In diesem Blogbeitrag erklären wir verständlich, was es mit dem Wiederbeschaffungswert auf sich hat und worauf Sie als Unfallbeteiligter achten sollten. Insbesondere im Kontext eines Gutachtens nach einem Unfall (z. B. durch einen Kfz-Gutachter in Stuttgart oder Esslingen) erfahren Sie, welche Rolle dieser Wert spielt und wie Sie ihn zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs bezeichnet vereinfacht gesagt den Marktwert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall. Es handelt sich um den Geldbetrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen – also ein vergleichbares Auto gleichen Typs, Alters und mit ähnlicher Ausstattung, wie Ihr verunfalltes Fahrzeug. Wichtig: Hier geht es um den Wert vor dem Unfall; etwaige Schäden durch den Unfall bleiben unberücksichtigt. Der Wiederbeschaffungswert ist nicht identisch mit dem Zeitwert (aktueller Wert des Autos zum Unfallzeitpunkt) – in der Regel liegt er etwa 20–25 % über dem Zeitwert, da beim Wiederbeschaffungswert noch Händler-Margen und Beschaffungskosten mit einbezogen werden. Mit anderen Worten: Der Wiederbeschaffungswert spiegelt den durchschnittlichen Händlerverkaufspreis in Ihrer Region wider, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug zahlen müssten.

Zur Abgrenzung: Oft fällt in Gutachten auch der Begriff Restwert. Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall – also das, was Sie für das Unfallauto in seinem beschädigten Zustand z.B. von einem Händler oder Verwerter noch erhalten könnten. Dieser Restwert hat auf die Höhe des Wiederbeschaffungswertes zunächst keinen Einfluss. Er wird aber bei der Schadenregulierung relevant, wie wir noch sehen werden.

Warum ist diese Unterscheidung wichtig? Stellen Sie sich vor, Ihr Pkw erleidet einen Totalschaden. In diesem Fall ersetzt die Versicherung nicht einfach den Zeitwert, sondern orientiert sich am Wiederbeschaffungswert vor Unfall – der eben etwas höher liegen kann als der pure Zeitwert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sie sich tatsächlich ein gleichwertiges Fahrzeug wiederbeschaffen können, ohne auf den Kosten sitzenzubleiben.

Definition

Warum ist der Wiederbeschaffungswert nach einem Unfall so wichtig?

Der Wiederbeschaffungswert spielt vor allem bei der Frage Reparatur oder wirtschaftlicher Totalschaden? eine entscheidende Rolle. Versicherungen nutzen diesen Wert als Berechnungsgrundlage in der Schadenregulierung. Konkret geht es darum, die Relation zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert zu betrachten.

  • Wirtschaftlicher Totalschaden: Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (ggf. plus einem bestimmten Prozentsatz, siehe 130%-Regel unten), spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem klassischen Fall der Schadenregulierung erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet. Die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert nennt man auch Wiederbeschaffungsaufwand – das ist letztlich der Betrag, den Ihnen die Versicherung auszahlt, wenn eine Reparatur unwirtschaftlich wäre. Beispiel: Beträgt der Wiederbeschaffungswert 10.000 €, und der Restwert (der Wert des kaputten Autos) liegt bei 2.500 €, dann bekommen Sie 7.500 € von der Versicherung erstattet, um sich ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen. Den Restwert können Sie erzielen, indem Sie den Unfallwagen an einen Händler oder Verwerter zum genannten Preis verkaufen.

  • Reparaturwürdiger Schaden: Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, wird normalerweise repariert. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss dann die Reparaturkosten übernehmen (bzw. im Kaskofall Ihre eigene Versicherung, abzüglich Selbstbeteiligung). In diesem Fall spielt der Wiederbeschaffungswert nur indirekt eine Rolle – er zeigt nämlich, dass eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist, da sie weniger kostet als die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Autos. Je größer allerdings der Schaden, desto wichtiger wird der Wiederbeschaffungswert als Vergleichsgröße. Bei kleineren Bagatellschäden ist es oft gar nicht nötig, den exakten Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Ein einfacher Kostenvoranschlag genügt dann zur Schadenabwicklung.

  • Wertminderung: Auch wenn repariert wird, kann der Wiederbeschaffungswert indirekt Einfluss haben. Nach einer fachgerechten Reparatur steht Ihnen bei unverschuldetem Unfall oft eine Wertminderung zu – das ist ein Ausgleich dafür, dass Ihr Fahrzeug trotz Reparatur als „Unfallwagen“ einen geringeren Marktwert hat. Die Höhe dieser Wertminderung hängt u.a. vom Wiederbeschaffungswert ab. Je höher der Fahrzeugwert vor dem Unfall, desto höher kann auch die Wertminderung ausfallen (da der Marktpreisunterschied zwischen unfallfreiem und instandgesetztem Fahrzeug größer ist).

Zusammengefasst: Der Wiederbeschaffungswert ist die Messlatte, an der die Versicherung abliest, wie der Schaden reguliert wird. Er bestimmt, ob Sie eine Reparatur bezahlt bekommen oder ob Sie bei einem Totalschaden eine Auszahlung erhalten – und in welcher Höhe. Entsprechend wichtig ist es, dass dieser Wert korrekt und fair ermittelt wird.

Sie haben Fragen?

Wiederbeschaffungswert Kfz

Wie wird der Wiederbeschaffungs-wert ermittelt?

Wiederbeschaffungswert Kfz

Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts ist Aufgabe eines Kfz-Sachverständigen. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter mit der Schadenbegutachtung zu beauftragen – die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung. Der Gutachter wird nicht nur den Schaden dokumentieren und die Reparaturkosten kalkulieren, sondern auch den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall bestimmen. Dies geschieht auf Basis von Marktdaten und einer individuellen Bewertung Ihres Autos.

Wertfindung in der Praxis: Häufig greift der Sachverständige auf Bewertungslisten wie die Schwacke-Liste oder DAT-Liste zurück, in denen für nahezu jedes Fahrzeugmodell Durchschnittspreise verzeichnet sind. Diese dienen als grobe Orientierung, ersetzen aber nicht die individuelle Begutachtung. Denn Ihr Fahrzeug kann etwa durch besondere Ausstattung oder einen außergewöhnlich guten Pflegezustand vom Durchschnitt abweichen. Der Gutachter berücksichtigt deshalb alle wertrelevanten Faktoren sowie die regionale Marktlage.

Faktoren, die den Wiederbeschaffungswert beeinflussen:

  • Marke, Modell und Baujahr: Grundlegende Fahrzeugdaten bestimmen den Basismarktwert (ein älterer Kleinwagen hat z.B. einen anderen Wert als eine junge Oberklasse-Limousine).

  • Kilometerstand: Die Laufleistung wirkt sich stark auf den Fahrzeugwert aus – wenige Kilometer bedeuten einen höheren Wiederbeschaffungswert.

  • Fahrzeugzustand: Pflege und Wartung zahlen sich aus. Ist das Auto scheckheftgepflegt und unfallfrei gewesen, steigert das den Wert. Vorschäden oder Rost mindern ihn entsprechend.

  • Sonderausstattung & Extras: Hochwertige Sonderausstattungen (z.B. Ledersitze, Navigationssystem) oder nachgerüstete Extras wie eine Anhängerkupplung können den Wert des Autos deutlich erhöhen. Der Gutachter wird solche Wertsteigerungen berücksichtigen.

  • Anzahl der Vorbesitzer: Ein Wagen aus erster Hand ist auf dem Markt meist mehr wert als ein Fahrzeug mit vielen Vorbesitzern.

  • Regionale Preisunterschiede: Auch die Region spielt eine Rolle. In einer finanziell starken Gegend oder Großstadt liegen Gebrauchtwagenpreise oft höher als in ländlichen Regionen. Zum Beispiel kann ein vergleichbares Fahrzeug in Stuttgart einen höheren Wiederbeschaffungswert erzielen als in einer kleineren Stadt in Ostdeutschland. Das liegt an Angebot und Nachfrage auf dem lokalen Gebrauchtwagenmarkt.

All diese Faktoren fließen in die Bewertung ein. Der Gutachter recherchiert Vergleichsangebote für ähnliche Fahrzeuge und nutzt anerkannte Datenquellen. Am Ende steht ein individuell berechneter Wiederbeschaffungswert, der speziell auf Ihr Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt zugeschnitten ist. Man kann also sagen: Dieser Wert ist keine fixe Tabelle, sondern das Resultat einer fachmännischen Einschätzung. Deshalb ist es so wichtig, einen erfahrenen Sachverständigen damit zu betrauen – und nicht blind dem erstbesten Online-Wert zu vertrauen, den eine Versicherung vorschlägt.

Unklar ob es sich um einen Totalschaden handelt?

Was ist was

Wiederbeschaffungswert vs. Restwert

In der Schadenregulierung nach einem Unfall wird häufig die Frage gestellt: Was bekomme ich von der Versicherung – den Wiederbeschaffungswert oder den Restwert? Die klare Antwort lautet: Im Totalschadenfall zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Das bedeutet, wie oben erwähnt, Sie erhalten den Wiederbeschaffungsaufwand ausgezahlt. Der Restwert bleibt Ihnen, denn Sie können das Unfallfahrzeug ja noch verkaufen oder verwerten lassen.

Ein kurzes Rechenbeispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, Ihr Auto hatte vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 15.000 €. Nach dem Unfall ermittelt der Gutachter einen Restwert von 4.000 € (beispielsweise bietet ein Händler Ihnen diese Summe für den unreparierten Wagen). Die Versicherung würde Ihnen in diesem Fall 11.000 € auszahlen, damit Sie sich ein Ersatzfahrzeug beschaffen können. Den defekten Wagen können Sie für 4.000 € verkaufen – so kommen Sie insgesamt wieder auf 15.000 €. Wichtig: Die Versicherung zahlt nie beides, also nicht 15.000 € und das Auto behalten, sondern immer nur den Differenzbetrag, um die Summe zu erreichen.

Hierbei ist noch zu beachten, ob es sich um einen Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden handelt. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht den Wiederbeschaffungswert (abzgl. Restwert) vollständig an Sie aus. Bei einem Kaskoschaden (z.B. selbstverschuldeter Unfall, Wildschaden oder Diebstahl) zahlt Ihre eigene Versicherung ebenfalls den Wiederbeschaffungswert minus Rest, allerdings wird von der Summe noch die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen. Bei Diebstahl entfällt der Restwert (weil kein Fahrzeug zum Verkaufen mehr da ist); hier bekommen Sie den Wiederbeschaffungswert (minus evtl. Selbstbeteiligung) direkt erstattet.

Tipp: Der im Gutachten ermittelte Restwert basiert häufig auf Angeboten regionaler Händler oder spezialisierten Restwertbörsen. Sie haben das Recht, Ihr beschädigtes Fahrzeug zum ermittelten Restwert zu verkaufen. Sollten Sie tatsächlich einen höheren Preis erzielen können als den vom Gutachter genannten Restwert, dürfen Sie das grundsätzlich tun – die Versicherung muss dennoch nur den ursprünglich kalkulierten (niedrigeren) Restwert abziehen. Umgekehrt sollten Sie Angebote der Versicherung, die unrealistisch hohe Restwerte von überregionalen Händlern ansetzen wollen, kritisch prüfen. In der Regel zählt der regional ermittelte Restwert Ihres eigenen Gutachters.

Die 130-Prozent-Regel: Reparieren trotz Totalschaden?

Ein Begriff, der im Zusammenhang mit dem Wiederbeschaffungswert oft fällt, ist die 130%-Regel. Diese Regel räumt dem Geschädigten unter bestimmten Umständen die Möglichkeit ein, sein Fahrzeug trotz wirtschaftlichem Totalschaden reparieren zu lassen, und die Versicherung muss die Reparaturkosten übernehmen – allerdings nur bis zu einer Grenze von 130 % des Wiederbeschaffungswerts.

Was bedeutet das konkret? Liegen die Reparaturkosten maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert, so können Sie als Halter entscheiden, Ihr Auto dennoch reparieren zu lassen, anstatt den Totalschaden abzurechnen. Die Versicherung des Unfallgegners (bei Haftpflichtfall) müsste dann ausnahmsweise die höheren Reparaturkosten bis zur 130%-Grenze übernehmen. Allerdings sind dafür einige Bedingungen zu erfüllen:

  • Die Reparatur muss fachgerecht und vollständig erfolgen und nachgewiesen werden (z.B. durch Vorlage der Werkstattrechnung).

  • Sie müssen das Fahrzeug nach der Reparatur mindestens 6 Monate weiter nutzen (weiter in Ihrem Besitz halten). Damit soll Missbrauch vorgebeugt werden – die Regel ist als Kulanz gedacht für Halter, die an ihrem Fahrzeug hängen oder es aus bestimmten Gründen behalten möchten, trotz eigentlich unwirtschaftlicher Reparatur.

Wird diese 130%-Regel korrekt angewendet, zahlt die Versicherung also Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes. Übersteigen die Reparaturkosten allerdings diese 130%-Marke, dann ist Schluss: Die Versicherung übernimmt nur noch den Wiederbeschaffungswert minus Restwert, wie oben beschrieben.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Angenommen, der Wiederbeschaffungswert Ihres Autos beträgt 10.000 €. Bis zu Reparaturkosten von 13.000 € (130% von 10.000 €) könnten Sie noch von der Versicherung Ersatz der Reparaturkosten verlangen, wenn Sie das Fahrzeug reparieren lassen möchten. Kostet die Instandsetzung jedoch 14.000 €, wäre dies jenseits der 130%-Grenze – es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, und Sie bekämen nur die 10.000 € abzüglich Restwert ausgezahlt.

Die 130%-Regel kann sich z.B. lohnen, wenn Ihr Fahrzeug für Sie einen besonderen ideellen Wert hat (Liebhaberfahrzeug) oder wenn Sie kürzlich viel in das Auto investiert haben und es gerne weiter nutzen möchten. Hierbei sollten Sie sich aber gut beraten lassen – ein Gutachter und ggf. ein Fachanwalt können beurteilen, ob die Anwendung der 130%-Regel in Ihrem Fall sinnvoll und durchführbar ist.

Hamburger Modell

Eine einfache Prozentmethode, die seit Jahrzehnten verbreitet ist. Dabei wird der Wiederbeschaffungswert (Marktwert vor dem Unfall) ins Verhältnis zu den Reparaturkosten gesetzt. Aus diesem Verhältnis ergibt sich ein Prozentsatz für die Wertminderung – je höher die Reparaturkosten relativ zum Fahrzeugwert, desto höher der Prozentsatz. Vorteil: leicht anwendbar und transparent. Nachteil: individuelle Faktoren wie spezielle Fahrzeugmodelle oder Marktschwankungen bleiben unberücksichtigt.

Ruhkopf/Sahm-Methode

Eine von Gutachtern und Gerichten anerkannte Methode, die auf Tabellenwerken basiert. Sie berücksichtigt mehrere Parameter – neben Fahrzeugwert und Reparaturkosten fließen auch Alter und Kilometerstand in festgelegte Faktoren ein. Für bestimmte Kombinationen aus Schadenquote und Fahrzeugalter gibt die Tabelle einen Minderwertfaktor vor, mit dem der Wertverlust berechnet wird. Diese Methode liefert differenziertere Ergebnisse und ist bei Fahrzeugen bis etwa 5 Jahre üblich. Allerdings deckt sie Extremfälle (z.B. Oldtimer, Luxus-Sportwagen) nicht perfekt ab.

Neben diesen gibt es noch weitere Modelle (z.B. das Bremer Modell, Halbgewachs-Modell, usw.), doch sie basieren ebenfalls auf den genannten Kernfaktoren. Wichtig für Sie: Letztlich wird ein erfahrener Gutachter immer das für den konkreten Fall passendste Verfahren anwenden, um eine realistische Wertminderungssumme zu ermitteln. Dabei werden stets Alter, Laufleistung, Schadenhöhe und Marktsituation einbezogen. Die Unterschiede zwischen den Methoden sind in der Regel nicht gravierend – alle zielen darauf ab, einen fairen Ausgleich für den Wertverlust zu bestimmen.

Tipp: Versuchen Sie nicht, die Wertminderung selbst auszurechnen. Vertrauen Sie hier auf einen Kfz-Sachverständigen, der alle Berechnungsmodelle, Formeln und Parameter kennt und auch regionale Marktbesonderheiten berücksichtigt. Gerade in einer Region wie Stuttgart/Esslingen mit ihrem spezifischen Fahrzeugmarkt ist das Know-how eines lokalen Gutachters wertvoll, um den Minderwert korrekt anzusetzen.

Tipps vom Gutachter

Tipps für Unfallgeschädigte zum Wiederbeschaffungswert

Abschließend haben wir einige praktische Hinweise zusammengestellt, die Ihnen im Schadenfall helfen, das Beste aus Ihrem Gutachten und dem ermittelten Wiederbeschaffungswert herauszuholen:

  • Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter: Überlassen Sie die Wahl des Sachverständigen nie der Versicherung, sondern suchen Sie sich einen freien Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens. Ein unabhängiger Gutachter wird den Wiederbeschaffungswert objektiv und in Ihrem Interesse ermitteln. Versicherungsgutachter arbeiten im Auftrag der Versicherung und könnten den Fahrzeugwert niedriger ansetzen.

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Nehmen Sie nicht einfach den erstbesten Wert der Versicherung hin, insbesondere wenn dieser auf einer pauschalen Online-Bewertung basiert. Gerichte haben klargestellt, dass der Wiederbeschaffungswert dem durchschnittlichen Händlerverkaufspreis in Ihrer Region entsprechen muss. Bestehen Sie auf Ihr Recht – notfalls mit Unterstützung eines Anwalts – damit Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.

  • Pflegen und dokumentieren Sie den Zustand: Ein guter Fahrzeugzustand zahlt sich im Ernstfall aus. Wartungsnachweise, Rechnungen über Zusatzausstattungen und Pflege können helfen, einen höheren Wiederbeschaffungswert zu untermauern. Wenn Ihr Auto vor dem Unfall in Top-Zustand war, stellen Sie dies durch den Gutachter festhalten – Sie dürfen dann auch eine höhere Entschädigung erwarten.

  • Neuwertige Fahrzeuge: Besondere Situation bei nahezu neuen Fahrzeugen: Hat Ihr Auto erst eine sehr geringe Laufleistung (unter ca. 2.000 km), wird im Totalschadenfall statt des gebrauchten Wiederbeschaffungswerts der Neupreis erstattet. Hintergrund ist, dass der Wertverlust in den ersten Monaten drastisch ist. Diese Regelung (Fiktivrechnung zum Neupreis) ist Ihr Vorteil als Geschädigter.

  • 130%-Regel bedacht anwenden: Überlegen Sie gut, ob Sie von der 130%-Regel Gebrauch machen wollen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten. Die Reparatur lohnt sich nur, wenn Sie Ihr Fahrzeug wirklich behalten möchten und es fachgerecht instand gesetzt wird. Andernfalls fahren Sie mit der Auszahlung des Wiederbeschaffungswerts meist besser.

Für Sie zusammengefasst.

Der Wiederbeschaffungswert mag zunächst wie ein trockenes Fachwort klingen, doch im Falle eines Unfalls hängt eine Menge für Sie daran. Er bestimmt, wie viel Geld Sie von der Versicherung erhalten und ob Ihr Fahrzeug als reparabel oder als wirtschaftlicher Totalschaden gilt. Deshalb lohnt es sich, diesen Wert zu verstehen – und vor allem dafür zu sorgen, dass er korrekt ermittelt wird. Ein qualifiziertes Unfallgutachten durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen stellt sicher, dass der Wiederbeschaffungswert in Ihrem Sinne festgesetzt wird und alle Besonderheiten Ihres Fahrzeugs berücksichtigt. So bekommen Sie die Entschädigung, die Ihnen zusteht, und kein Euro weniger.

Wenn Sie im Raum Stuttgart oder Esslingen in einen Unfall verwickelt wurden, unterstützen wir Sie gerne mit unserem Sachverstand. Als Kfz-Gutachter in Stuttgart (KFZ-Gutachter 0711) erstellen wir unabhängige Gutachten und helfen Ihnen dabei, Ihren Anspruch gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Vom Wiederbeschaffungswert bis zur Reparaturkostenkalkulation – wir stehen an Ihrer Seite, damit Sie nach dem Unfall schnell wieder mobil sind. Schauen Sie gerne auf unserer Website vorbei oder kontaktieren Sie uns direkt für eine Beratung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen in der Region Stuttgart zum Wiederbeschaffungswert

Was bedeutet „Wiederbeschaffungswert“ beim Auto?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um Ihr Fahrzeug unmittelbar vor dem Unfall durch ein gleichwertiges Fahrzeug zu ersetzen. Er orientiert sich am durchschnittlichen Händlerverkaufspreis in Ihrer Region (z. B. Stuttgart oder Esslingen) und berücksichtigt Ausstattung, Zustand, Alter und Laufleistung des Fahrzeugs.

In der Regel ermittelt ein unabhängiger Kfz-Gutachter oder Sachverständiger nach Unfall den Wiederbeschaffungswert im Rahmen eines Unfallgutachtens. Als Geschädigter dürfen Sie Ihren Gutachter frei wählen – die Kosten trägt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.

  • Wiederbeschaffungswert: Marktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall.

  • Restwert: Wert des beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall.

  • Zeitwert: Allgemeiner Wert des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt, oft niedriger als der Wiederbeschaffungswert, da Händleraufschläge fehlen.

Er entscheidet darüber, ob eine Reparatur wirtschaftlich ist oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Bei Totalschaden wird in der Regel Wiederbeschaffungswert minus Restwert als Entschädigung ausgezahlt.

Liegt der Reparaturpreis höchstens 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie Ihr Fahrzeug trotzdem reparieren lassen. Voraussetzung: fachgerechte Reparatur und Nutzung des Fahrzeugs mindestens sechs Monate nach Instandsetzung.

Nein. Sie haben das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Akzeptieren Sie keine pauschalen Online-Schätzungen der Versicherung, wenn diese nicht der tatsächlichen Marktlage in Ihrer Region entsprechen.


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