Wissenswertes zum Unfallgutachten

Unfallgutachten für Kfz – Ihr Leitfaden nach einem Unfallschaden in Stuttgart & Esslingen

Ein Autounfall ist immer ein stressiges Erlebnis – sei es in einer Großstadt wie Stuttgart oder im Umland von Esslingen. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über das Unfallgutachten.

Inhaltsverzeichnis

Wichtig ist, dass Sie nach dem ersten Schreck wissen, wie Sie Ihre Ansprüche sichern können. Genau hier kommt das Unfallgutachten für Ihr Kfz ins Spiel. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, was ein Kfz-Unfallgutachten ist, wann Sie es brauchen, wer die Kosten trägt und wie der Ablauf aussieht. So sind Sie bestens vorbereitet, um nach einem Unfallschaden schnell und rechtssicher zu handeln.

Kurz & Knapp: Unfallgutachten in 30 Sekunden

  • Definition: Ein Unfallgutachten (auch Kfz-Schadengutachten genannt) ist ein detaillierter Bericht eines unabhängigen Sachverständigen, der alle durch den Unfall entstandenen Schäden und Kosten am Fahrzeug dokumentiert. Es umfasst u.a. Reparaturkosten, Wertminderung und Fahrzeugwert vor und nach dem Unfall.

  • Warum nötig? Viele Unfallschäden sind nicht auf den ersten Blick erkennbar. Hinter kleinen Kratzern können sich verzogene Karosserieteile verbergen. Ein Gutachten stellt alle versteckten Schäden fest und dient als Beweismittel gegenüber der Versicherung.

  • Kostenfrage: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten auch wenn Sie selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Liegt jedoch nur ein kleiner Bagatellschaden (unter ~750 € Schadenhöhe) vor, genügt oft ein Kostenvoranschlag, und die Versicherung muss kein Gutachten bezahlen.

  • Ihr Recht: Als Geschädigter haben Sie freie Gutachterwahl. Sie müssen sich nicht mit dem von der Versicherung gestellten Sachverständigen begnügen. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter vertritt Ihre Interessen und rechnet direkt mit der Versicherung des Unfallgegners ab.

  • Regionale Hilfe: Im Raum Stuttgart und Esslingen stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Seite. Ein lokaler Kfz-Gutachter kann schnell vor Ort sein, den Schaden aufnehmen und dafür sorgen, dass Sie Ihren vollen Schadenersatz erhalten.

Unfallgeschädigte Fragen sich

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten ist ein offizielles Kfz-Schadengutachten, das nach einem Verkehrsunfall von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt wird. Darin wird der gesamte Schaden an Ihrem Fahrzeug detailliert erfasst und bewertet. Der Gutachter untersucht das Unfallfahrzeug gründlich auf alle Beschädigungen, dokumentiert sichtbare Deformationen, Lackschäden und technische Defekte, und hält auch geringfügige Vorschäden fest, die nicht vom Unfall stammen. Anschließend erfolgt eine Kalkulation der Reparaturkosten sowie eine Bewertung, ob sich eine Reparatur wirtschaftlich lohnt oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Wichtig: Ein Unfallgutachten beinhaltet weit mehr als ein einfacher Werkstatt-Kostenvoranschlag. Während ein Kostenvoranschlag meist nur die reinen Reparaturkosten auflistet, umfasst das Gutachten sämtliche unfallbedingten Positionen. Dazu gehören zum Beispiel: die voraussichtliche Reparaturdauer (wichtig für Mietwagen- oder Nutzungsausfallansprüche), die Wertminderung Ihres Fahrzeugs durch den Unfall und der aktuelle Wiederbeschaffungswert (Marktwert) sowie Restwert des beschädigten Autos. Der Gutachter prüft außerdem die Plausibilität des Schadenshergangs, um sicherzustellen, dass alle geltend gemachten Schäden tatsächlich vom Unfall stammen. Dieses umfassende Dokument dient später als Grundlage, um Ihre Schadenersatzforderungen bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen.

Sie wollen mehr über das Unfallgutachten erfahren?

Unfallgutachten

Wann braucht man ein Kfz-Unfallgutachten?

Unfallgutachten

Grundsätzlich sollte nach jedem größeren Unfallschaden ein Gutachten erstellt werden – insbesondere, wenn Sie nicht Schuld am Unfall sind. Warum? Als unverschuldet Geschädigter haben Sie laut Gesetz das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter, der Ihren Schaden objektiv ermittelt. Die Kosten muss der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung tragen (dazu später mehr).

Bei Bagatellschäden hingegen – also sehr kleinen Schäden – kann ausnahmsweise auf ein volles Gutachten verzichtet werden. Die sogenannte Bagatellgrenze liegt erfahrungsgemäß bei etwa 750 Euro Schadenhöhe. Liegt der zu erwartende Reparaturaufwand darunter (z.B. kleinere Kratzer oder Dellen ohne strukturelle Schäden), genügt der Versicherung meist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. In solchen Fällen würde die Versicherung ein teures Gutachten nicht bezahlen und der Geschädigte bleibt eventuell darauf sitzen. Aber Vorsicht: Als Laie ist der Umfang eines Schadens oft schwer einzuschätzen. Was wie ein kleiner Parkrempler aussieht, kann dennoch teure Folgeschäden (z.B. an der Achse oder Sensorik) verursacht haben. Im Zweifel sollten Sie trotzdem einen Sachverständigen kontaktieren. Dieser kann beurteilen, ob es wirklich ein Bagatellschaden ist oder nicht. Notfalls lässt sich zunächst ein Kostenvoranschlag einholen und bei Überschreiten der Bagatellgrenze ein vollständiges Gutachten durchführen.

Tipp: Verzichten Sie nicht leichtfertig auf ein Gutachten, nur weil die Versicherung Ihnen dazu rät. Manche Versicherer versuchen, Geschädigte mit dem Verweis auf einen angeblichen Bagatellschaden von einem Gutachten abzubringen, um Kosten zu sparen. Denken Sie daran: Sie als Unfallopfer haben das Recht, Ihren Schaden vollumfänglich feststellen zu lassen. Im Raum Stuttgart/Esslingen können Sie sich dazu jederzeit an einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie uns wenden.

Unklar ob ein Unfallgutachten in Frage kommt?

Inhalt und Umfang

Was steht im Unfallgutachten?

Ein Kfz-Unfallgutachten ist sehr ausführlich. Damit Sie wissen, was Sie von einem solchen Gutachten erwarten können, hier die wichtigsten Inhalte im Überblick:

  • Fahrzeugdaten und Zustand: Der Gutachter hält alle relevanten Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Baujahr, Ausstattung, Kilometerstand) fest, um den Ausgangszustand zu bewerten. Auch Vorschäden oder Altschäden, die nicht vom aktuellen Unfall stammen, werden dokumentiert, damit sie von den neuen Schäden abgegrenzt sind.

  • Schadensdokumentation mit Fotos: Sämtliche durch den Unfall verursachten Beschädigungen am Fahrzeug werden detailliert beschrieben (z.B. eingedrückte Stoßstange, verzogener Rahmen, ausgelöste Airbags etc.). Der Gutachter fertigt zahlreiche Fotos an, welche die Schäden sichtbar machen – diese dienen später als Beweismittel, falls es zu Streit mit der Versicherung kommt.

  • Reparaturumfang und -dauer: Im Gutachten listet der Sachverständige alle notwendigen Reparaturen und Ersatzteile auf, die zur Instandsetzung erforderlich sind. Zudem schätzt er die voraussichtliche Reparaturdauer. Diese Angabe ist wichtig, weil Sie für die Zeit der Reparatur ggf. einen Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung geltend machen können.

  • Kalkulation der Reparaturkosten: Auf Basis aktueller Stundenverrechnungssätze der Werkstatt und Ersatzteilpreise berechnet der Gutachter die Gesamtkosten der Reparatur. So wissen Sie und die Versicherung genau, welcher Betrag für die Wiederherstellung des Fahrzeugs benötigt wird.

  • Wertminderung durch den Unfall: Auch wenn Ihr Auto nach der Reparatur wieder top aussieht, bleibt oft ein sogenannter merkantiler Minderwert. Das heißt, der Marktwert des Fahrzeugs sinkt, weil es einen Unfall hatte. Der Gutachter ermittelt diesen Wertverlust unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Laufleistung und Schadenumfang. Diese Wertminderung steht Ihnen als Geschädigtem zu – sie wird im Gutachten ausgewiesen, damit Sie sie bei der Regulierung einfordern können.

  • Wiederbeschaffungswert und Restwert: Weiterhin enthält das Gutachten Angaben zum Wiederbeschaffungswert Ihres Autos (Wert kurz vor dem Unfall) und zum Restwert (Wert im beschädigten Zustand). Diese Werte sind insbesondere wichtig, wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Anhand von Wiederbeschaffungswert minus Restwert ermittelt man, ob eine Reparatur noch sinnvoll ist oder ob Sie stattdessen Anspruch auf den Wiederbeschaffungsaufwand haben (Geld für ein Ersatzfahrzeug).

  • Beurteilung der Schadenhöhe: Abschließend nimmt der Sachverständige eine Gesamtbewertung vor. Er gibt an, ob eine Reparatur wirtschaftlich ist oder ob die 130%-Grenze überschritten wird (also Reparaturkosten mehr als 130% des Fahrzeugwertes betragen). Diese Beurteilung hilft der Versicherung zu entscheiden, ob sie eine Reparatur bezahlt oder den Schaden als Totalschaden reguliert.

All diese Punkte zusammen bilden das vollständige Bild Ihres Unfallschadens. Mit einem solchen Gutachten in der Hand sind Ihre Ansprüche lückenlos belegt – von den reinen Reparaturkosten über Folgekosten bis hin zur Wertminderung.

Ablauf: Wie läuft die Gutachtenerstellung ab?

Schaden melden und Gutachter kontaktieren

Nach einem Unfall sollten Sie so schnell wie möglich Ihren Kfz-Gutachter informieren. Rufen Sie direkt an oder nutzen Sie unser Online-Schadenformular. Gerade im Großraum Stuttgart/Esslingen sind wir 24/7 erreichbar und können auf Wunsch auch direkt zur Unfallstelle kommen, um Beweismaterial zu sichern. Schnelles Handeln ist wichtig, damit Beweise (Unfallspuren, Flüssigkeitsaustritt, etc.) nicht verloren gehen und Sie zeitnah Ihre Ansprüche anmelden können.

Termin zur Fahrzeugbesichtigung

Ein unabhängiger Sachverständiger wird kurzfristig einen Begutachtungstermin mit Ihnen vereinbaren – meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Kontaktaufnahme. Falls das Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, kann die Besichtigung bei Ihnen zu Hause, an Ihrer Arbeitsstelle oder in einer Werkstatt Ihres Vertrauens stattfinden. Ist das Auto nicht mehr fahrbereit, kommt der Gutachter zum Standort des Fahrzeugs (z.B. Abschlepphof oder Werkstatt).

Begutachtung vor Ort

Beim Termin nimmt der Gutachter Ihr Fahrzeug gründlich unter die Lupe. Sie können gerne dabei sein, während er alle Schäden inspiziert. Es werden Detailfotos gemacht, Maße genommen und ggf. weitere Prüfungen durchgeführt (etwa eine Rahmenvermessung bei Verdacht auf Strukturverzug oder Auslesen des Fehlerspeichers bei Airbag-Auslösung). Ziel ist es, sämtliche Unfallfolgen vollständig zu erfassen – von Karosserieschäden bis zu eventuell versteckten Mängeln in der Technik.

Erstellung des Gutachtens

Nach der Besichtigung setzt sich der Sachverständige an die Gutachtenerstellung. Er kalkuliert die Reparaturkosten mittels spezialisierter Software (z.B. DAT/Schwacke), recherchiert Fahrzeugwerte und fasst alle Befunde in einem schriftlichen Bericht zusammen. In der Regel liegt das fertige Unfallgutachten innerhalb weniger Tage vor – häufig schon in 48-72 Stunden. In dringenden Fällen (z.B. wenn das Auto die einzige Mobilität ist) lässt sich der Vorgang auch beschleunigen.

Übermittlung und Regulierung

Das Gutachten erhalten Sie in digitaler und/oder gedruckter Form. Auf Wunsch schicken wir es auch direkt an Ihren Rechtsanwalt oder an die gegnerische Versicherung, um die Schadenabwicklung zu beschleunigen. In vielen Fällen unterschreiben Kunden eine Abtretungserklärung, sodass der Gutachter seine Kosten direkt mit der Versicherung abrechnen kann. Mehr dazu im nächsten Abschnitt. Wichtig ist: Mit dem Gutachten in der Hand können Sie nun Ihren vollen Schadenersatz einfordern – entweder auf Basis fiktiver Abrechnung (Auszahlung der Summe) oder indem Sie den Wagen reparieren lassen und die Werkstattrechnung einreichen.

Während des gesamten Ablaufs stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Ein guter Gutachter erklärt Ihnen die nächsten Schritte und beantwortet Ihre Fragen. So wissen Sie genau, was passiert, und fühlen sich auch nach dem Unfall gut aufgehoben.

Kosten und Übernahme

Wer bezahlt den Gutachter?

Eine häufige Sorge von Unfallgeschädigten: Wer muss das Gutachten eigentlich bezahlen? Die gute Nachricht: Im Haftpflichtfall trägt immer der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die Gutachterkosten, sofern es kein Bagatellschaden ist. Konkret heißt das:

  • Unverschuldeter Unfall: Trifft Sie keine Mitschuld am Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners alle Kosten für das Unfallgutachten Ihres Fahrzeugs. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung selbst einen Gutachter schickt oder Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen – die Rechnung geht am Ende immer an die gegnerische Versicherung. Sie müssen in diesem Szenario also nichts aus eigener Tasche zahlen.

  • Mitverschulden: Tragen Sie eine Teilschuld am Unfall (z.B. bei ungeklärter Lage oder geteiltem Verschulden), wird auch die Gutachterrechnung anteilig entsprechend der Schuldquote aufgeteilt. Beispiel: Wenn Ihnen 50% Mitschuld zugesprochen werden, müssten Sie 50% der Gutachterkosten selbst tragen.

  • Eigene Schuld (Kaskoschaden): Haben Sie den Unfall selbst verursacht oder handelt es sich um einen Einparkunfall, Wildschaden o.ä. ohne Fremdbeteiligung, dann greift Ihre eigene Kasko-Versicherung (sofern vorhanden). Diese entscheidet, ob ein Gutachten nötig ist, und würde dann einen eigenen Gutachter beauftragen und die Kosten übernehmen. Beauftragen Sie in einem solchen Fall auf eigene Faust einen unabhängigen Gutachter, ohne Abstimmung mit der Versicherung, bleiben Sie unter Umständen auf den Kosten sitzen. Hier also vorher mit der Versicherung klären, ob sie die Gutachterkosten trägt.

Grundsätzlich richten sich die Gebühren für ein Unfallgutachten nach der Höhe des Schadens. Viele Sachverständige arbeiten nach Honorartabellen, die prozentuale Sätze des Schadenswerts ansetzen. Bei größeren Schäden ist das Gutachterhonorar also höher als bei kleineren Schäden, was auch fair ist, denn umfangreiche Schäden erfordern mehr Zeit und Aufwand. Hinzu kommen eventuell Nebenkosten für Fahrt zum Begutachtungsort, Porto, Telefon usw., die separat ausgewiesen werden. Im Haftpflichtfall sind diese Kosten jedoch ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.

In der Praxis läuft es oft so: Sie unterschreiben dem Gutachter eine Abtretungserklärung, damit er seine Rechnung direkt mit der Versicherung abrechnen kann. Somit müssen Sie sich um die Bezahlung gar nicht kümmern und haben kein finanzielles Risiko, solange die Schuldfrage geklärt ist. Sie als Auftraggeber werden bei klarer Haftungslage üblicherweise nicht in die Kostenabrechnung einbezogen.

Zusammengefasst: Sind Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt, können Sie ohne Zögern einen Sachverständigen einschalten – die Kosten hierfür gehören zum Schadenersatz und kommen on top zu den Reparaturkosten hinzu. Zögern sollten Sie nur bei sehr kleinen Schäden unter ~750 €, da hier Streit um die Erstattungsfähigkeit eines Gutachtens entstehen kann. Im Zweifel beraten wir Sie gerne individuell, was in Ihrem Fall die beste Vorgehensweise ist.

Unfallgutachten in Stuttgart, Esslingen und Umgebung

Für Verkehrsunfälle im Großraum Stuttgart und Esslingen bietet ein lokaler Kfz-Gutachter-Service klare Vorteile. Zum einen kennt ein regionaler Sachverständiger die Gegebenheiten vor Ort genau – ob Innenstadtunfall in Stuttgart-Mitte, Blechschaden auf der B10 bei Esslingen oder Auffahrunfall auf der A8 Richtung Leonberg. Diese Erfahrung fließt in die Gutachtenerstellung mit ein, etwa wenn es um typische Schadensmuster auf bestimmten Strecken oder Kreuzungen geht. Zum anderen ist die Reaktionszeit unschlagbar: Wir als Kfz-Gutachter 0711 sind innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen, sei es in Esslingen, Stuttgart, Ostfildern, Fellbach oder Umgebung. So können wir den Schaden begutachten, noch bevor wichtige Spuren verloren gehen.

Zudem profitieren Sie von unserem Netzwerk in der Region. Wir arbeiten eng mit Fachwerkstätten, Rechtsanwälten für Verkehrsrecht und Mietwagenunternehmen im Raum Stuttgart zusammen. Sollte also nach dem Gutachten weitere Unterstützung nötig sein – etwa ein Anwalt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder ein Ersatzwagen, während Ihr Auto in Reparatur ist – vermitteln wir Ihnen gerne vertrauenswürdige Ansprechpartner vor Ort. Unser Sachverständigenbüro kümmert sich um schlüsselfertige Schadenabwicklung: Von der ersten Beratung über die Gutachtenerstellung bis zur Kommunikation mit der Versicherung. Und das 100 % kostenfrei für Sie als Geschädigten bei einem unverschuldeten Unfall.

Gerade in verkehrsreichen Regionen wie Stuttgart sind Unfälle leider an der Tagesordnung. Umso wichtiger ist es, einen kompetenten Partner an der Seite zu haben, der sich im Versicherungsdschungel auskennt und Ihre Rechte wahrt. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als unabhängige Kfz-Gutachter in Stuttgart, Esslingen und der gesamten Metropolregion 0711 – wir sorgen dafür, dass Sie nach einem Unfall nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben.

FAQ

Häufig gestellte Fragen in der Region Stuttgart zum Kfz-Gutachten

Brauche ich immer ein Gutachten, auch bei kleinen Schäden?

Nicht zwingend – bei sehr kleinen Schäden (Bagatellschäden) unter ca. 750 € Reparaturkosten reicht oft ein Kostenvoranschlag aus. Die Versicherung zahlt in diesen Fällen meist kein Gutachten. Allerdings ist die tatsächliche Schadenhöhe anfangs oft unklar. Wenn der Anschein trügt und doch mehr kaputt ist (z.B. hinter einer verkratzten Stoßstange liegt ein Sensorbruch), würden Sie ohne Gutachten evtl. auf Teilen des Schadens sitzen bleiben. Als Faustregel: Lieber einen Gutachter fragen, sobald Sie unsicher sind. Im Zweifelsfall kann ein Sachverständiger bestätigen, ob es wirklich ein Bagatellschaden ist oder ob ein volles Gutachten sinnvoll wäre.

Beim unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Das gilt auch, wenn Sie selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen – die Versicherung muss dann dessen Gebühren zahlen. Haben Sie Teilschuld, tragen Sie Ihren Anteil an den Gutachterkosten entsprechend der Quote mit. Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) zahlt Ihre Kaskoversicherung nur dann, wenn sie das Gutachten selbst in Auftrag gegeben hatautobild.de. Beauftragen Sie eigenmächtig einen Gutachter ohne Abstimmung, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Kurz gesagt: Im Haftpflichtfall ist das Gutachten für den Geschädigten in der Regel kostenfrei, im Kaskofall hängt es von Ihrer Versicherungspolice ab.

Sie dürfen und sollten Ihren Gutachter selbst wählen, wenn Sie unverschuldet geschädigt sind. Zwar beauftragt die gegnerische Versicherung oft einen eigenen Sachverständigen, aber als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wah. Davon raten Experten auch dringend nicht ab: Der vom Versicherer geschickte Gutachter könnte im Interesse seines Auftraggebers (der Versicherung) handeln und den Schaden eher klein rechnen. Ein frei beauftragter Gutachter hingegen arbeitet für Sie und vertritt Ihre Interessen. Sie brauchen die Zustimmung der Versicherung dazu nicht – informieren Sie sie einfach, dass ein Gutachten vom unabhängigen Sachverständigen erstellt wird. Die Kosten muss die Versicherung trotzdem voll übernehmen.

Das hängt vom Umfang des Schadens ab, aber in der Regel geht es sehr schnell. Viele Kfz-Gutachter liefern das vollständige Gutachten innerhalb von 2-3 Werktagen nach der Fahrzeugbesichtigung. Kleinere Schäden können manchmal sogar in 24 Stunden dokumentiert sein. Bei komplexen Schäden mit vielen Positionen oder wenn spezielle Recherchen nötig sind (z.B. bei seltenen Modellen), kann es ein wenig länger dauern – etwa eine Woche. Ihr Gutachter wird Ihnen aber gleich zu Beginn eine Einschätzung geben, bis wann Sie mit dem Gutachten rechnen können. Wichtig: Die Schadenmeldung an die Versicherung sollten Sie nicht aufschieben. Diese können Sie schon direkt nach dem Unfall vornehmen und dabei mitteilen, dass ein Gutachter beauftragt wurde. So weiß die Versicherung, dass ein Bericht folgt.

Bei selbstverschuldeten Unfällen läuft die Regulierung über Ihre Kaskoversicherung (Vollkasko/Teilkasko), sofern Sie eine haben. Diese Versicherung entscheidet in der Regel, ob ein Gutachten nötig ist und beauftragt dann entweder einen eigenen Gutachter oder begutachtet den Schaden über einen Prüfdienst (z.B. Dekra). Die Kosten trägt dann die Kasko-Versicherung. Wenn Sie selbst einen Gutachter einschalten möchten, sollten Sie das unbedingt vorher mit der Versicherung abstimmen – sonst bleiben Sie womöglich auf den Kosten sitzen. Haben Sie keine Kaskodeckung, müssen Sie leider alle Kosten (Reparatur, Gutachter, etc.) selbst tragen. In solch einem Fall kann man überlegen, ob ein vollständiges Gutachten wirtschaftlich sinnvoll ist, oder ob ein Kostenvoranschlag genügt. Aber auch hier kann ein Gutachten hilfreich sein, um Klarheit über die Schadenhöhe zu bekommen – nur zahlt es dann eben niemand außer Ihnen. Bei größeren selbstverschuldeten Schäden lohnt sich ein Gutachten manchmal trotzdem, etwa um einen Nachweis für den Verkauf des Unfallwagens zu haben oder gegenüber der Werkstatt eine Kontrollkalkulation zu besitzen.

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